DDR-Kachelofen-Brennzellentausch
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zu Austauschgeräten nach BImSchV2
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Ihr Schornsteinfeger war vor Kurzem bei Ihnen und teilte Ihnen mit, dass
die 1. Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung (Stufe 2,(kurz: 1.BImSchV2)
nun bald auch Ihre Brennzelle / Brenntechnik betrifft. Die dann geltenden CO2-Werte werden überschritten. Ein Abgasproblem.
Bestehende Anlagen, die bis zum 31.12.1984, errichtet und geprüft wurden, sind] ggf. von einer Nachrüstung betroffen.
Fazit für Sie: Austausch der Brennzelle oder Staubfilter nachrüsten.
Wir vermitteln sehr gern die für Ihre bestehende Anlage nötigen technischen Anforderungen laut 1.BImSchV2.
Die Umsetzung der Nachrüstung oder Umrüstung können wir durch unser Handwerkernetzwerk ebenso mit vermitteln.
Final noch ein weiterführender Gedanke:
Falls Ihre jetziger guter-alter Kachelofen von dieser Verordnung betroffen ist und Sie sich um die hübschen Kacheln ängstigen, die Ihnen ans Herz gewachsen sind, oder der jetzige Ofenplatz eigentlich nicht mehr zu Ihnen passt und dieser Ofen einfach im Haus mal umziehen soll, kein Problem, auch dazu finden wir eine Lösung.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.